Menü

Bodenschätzung

(1) Zweck der Bodenschätzung ist es, für die Besteuerung der landwirtschaftlich nutzbaren Flächen des Bundesgebiets einheitliche Bewertungsgrundlagen zu schaffen. Die Bodenschätzung dient auch nichtsteuerlichen Zwecken, insbesondere der Agrarordnung, dem Bodenschutz und Bodeninformationssystemen.

(2) Die Bodenschätzung im Sinne dieses Gesetzes umfasst:

  • die Untersuchung des Bodens nach seiner Beschaffenheit,
  • die Beschreibung des Bodens in Schätzungsbüchern sowie die räumliche Abgrenzung in Schätzungskarten und
  • die Feststellung der Ertragsfähigkeit auf Grund der natürlichen Ertragsbedingungen; das sind Bodenbeschaffenheit, Geländegestaltung, klimatische Verhältnisse und Wasserverhältnisse.

Dienstleistungen Bodenschätzung

Im Bereich Bodenbewertung und Bodenschätzung biete ich folgende Dienstleistungen an:

  • Auswertung von Bodenschätzungskarten
  • Beteiligung an Schätzverfahren

Im Rahmen der folgenden Flurbereinigungsverfahren ist von mir die Bodenbewertung durchgeführt worden:

1.       Vorst-Mühlenbruch (180 ha)
2.       Puffendorf
3.       Wesel-Büderich (545 ha)
4.       Dürwiß (199 ha)
5.       Tönisforst
6.       Meschede-Bestwig (750 ha)
7.       Rommerskirchen II (761 ha)
8.       Meerbusch-Büderich (206 ha)